Die Vorstandschaft des Schützenvereins Immergrün Wolferts e.V. hat in Ihrer Ausschusssitzung vom 16.07.2020 ein Hygienekonzept – unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Maßnahmen – für die Aufrechterhaltung und Wiederaufnahme des Schieß- und Veranstaltungsbetriebes entwickelt.
Für alle gilt es die Aushänge im Schützenheim zu beachten. Informationen werden von uns auch entsprechend an die Mitglieder kommuniziert.
Die Vorstandschaft ermittelt stets die aktuellen „Corona-Auflagen“ und passt entsprechend die Hygenemaßnahmen daran an.
Weitere Infos zu den aktuell geltenden Konzepten bezüglich des Schießbetriebes erfahrt Ihr auf der Homepage des BSSB:
BSSB – Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus
Der Schützenverein behält sich vor, Mitglieder die sich nicht an die nachfolgenden Punkte halten oder diese nicht erfüllen, des Schützenhauses zu verweisen!
Nochmal in aller Deutlichkeit: Es wird keine Ausnahmen geben!
Wir bitten ausdrücklich unsere Mitglieder sich daran zu halten, auch im Hinblick und auf Rücksicht unserer älteren Vereinsmitglieder sowie etwaige Risikogruppen und selbstverständlich dem eigenen Wohlbefinden.
Anbei vorab ein paar Kernpunkte, die die zukünftige Maßnahmen beinhalten werden. :
Hygienekonzept:
- Es werden im Schützenheim an verschiedenen Stellen Desinfektionsstationen aufgebaut und bereitgestellt.
- Desinfektion der vom Verein zur Verfügung gestellten Waffen nach jedem Gebrauch.
- Komplette Desinfektion der Schießanlage nach jedem Gebrauch.
- Desinfektion im Aufenthaltsraum/Stüberl (Stühle, Tische)
- Es gilt weiterhin die Maskenpflicht gemäß den gesetzl. Regelungen des Freistaates Bayern.
Lüftungskonzept:
- Wird entsprechend stetig der Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) angepasst.
Aufenthaltsbeschränkungen:
- Entsprechen den Möglichkeiten der Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)
Teilnahmebeschränkungen:
- Je nach aktuellen Möglichkeiten der Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)
Bewirtungsregelung:
- Es werden feste Vereinsmitglieder zur Bewirtungen der Veranstaltungen eingeteilt.
- Die Bewirtung findet unter Einhaltung der uns betreffenden gesetzl. Hygieneverordnungen des Freistaates Bayern statt.
- Es dürfen keine „Springer“ eingesetzt werden, ausschließlich die fest eingeteilten Personen
- Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)
Personendatenerfassung:
- Jedes Mitglied welches am Schieß- oder Veranstaltungsbetrieb teilnimmt wird entsprechend der gesetzl. Vorgaben erfasst.
- Die Daten werden unter Berücksichtigung der DSGVO für 4 Wochen zur weiteren Nachvollziehbarkeit aufbewahrt.
Meldepflicht und Verweis aus dem Schützenheim:
- Jedes teilnehmende Mitglied ist verpflichtet bei auftretenden oder bestätigten Covid-19 Symptomen umgehend die Verantwortlichen zu Informieren
- Treten Symptome während einer Veranstaltung auf, muss diese Person umgehend und sofort diese verlassen.
- Mitglieder mit Symptomen oder einer bestehenden Covid-19 Erkrankung sind von allen Veranstaltungen ausgeschlossen
- Der Schützenverein Wolferts wird bei auftretenden Fällen umgehend die anwesenden Mitglieder und die zuständigen Behörden entsprechend informieren. Alle benötigten und geforderten Daten werden daraufhin den jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt und ausgehändigt.
Veranstaltungen von Dritten
- Private Veranstaltungen von Dritten (Nicht Mitglieder bzw. Vermietungen) z.B. Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten sind grundsätzlich gestattet.
- Diese sind beim Schützenmeister entsprechend anzumelden und werden ausschließlich vom Diesem bzw. der Vorstandschaft genehmigt.
- Es muss vom Mieter ein entsprechendes und umfängliches Hygienekonzept vorgelegt werden.
- Es müssen sich an die zu diesem Zeitpunkt gesetzl. Vorgaben des Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) gehalten werden!
- Der Mieter ist für die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben selbst verantwortlich.
- Wir behalten uns vor, Anfragen entsprechend nicht zu genehmigen und abzusagen.
Es gelten stets ergänzend zu den oben genannten Punkten im gesamten Schützenhaus und bei allen Veranstaltungen die vom bayr. Gesetzgeber vorgegeben Maßnahmen u.a. auch die Anzahl der teilnehmenden Personen, die Aufteilung an den Tischen von Haushalten und die Abstands- und Hygieneregelungen! Mehrere Informationen findet Ihr unter:
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)